Im Sinne der Beibehaltung der Kontinuität der Therapie würden wir Sie bitten, einen Arztwechsel bei der Terminreservierung nur in Notfällen vorzunehmen.
OP-Termine oder Sondertermine (Verödung, verschiedene Laser, Botox, Filler) sind weiterhin ausschließlich nur mit telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden.